Erweiterte persönliche Ausrüstung
Die persönliche Schutzausrüstung muss sinnvoll ergänzt werden: Rettungsschere/-messer, Lampe (Helmlampe, L-Lampe...), Überkleidung (Hose UND Jacke) nach EN 469, Handschuhe nach DIN EN 659, Feuerschutzhaube (in Kombination mit Hollandtuch) oder Schutzkapuze im Jackenkragen (Hamburg, Berlin).
Überkleidung, Hauben etc. werden ausführlich im Kapitel Schutzkleidung behandelt.
Sicherheitsgurt - Bandschlinge
Über den sog. Sicherheitsgurt sollte unbedingt nachgedacht werden. Ich halte den Gurt für unnötigen Ballast, außerdem schränkt er die isolierende Luftschicht im Hüftbereich ein. Einige Wehren haben den (Sicherheits-)gurt bereits durch Alternativen ersetzt. Zum Selbstretten kann z. B. eine Bandschlinge (mit Karabiner) verwendet werden. Für Fremdrettungen können Bandschlingen ebenfalls eingesetzt werden -> Schleifen (siehe Download -> Evakuierung/Rettung...). Statt dem Beil ist es sinnvoller ein ordentliches Brechwerkzeug (Fw-Axt, Tool...) einzusetzen. Benötigtes Material (Messer, Schere, Keile, Kennzeichnungsbänder, Seilschlauchhalter...) kann z. B. an der PA-Bebänderung oder in Taschen der Überkleidung untergebracht werden.
Messer bzw. Schere zur Selbstrettung
Um sich aus Notlagen zu befreien (vgl. Unfall Köln) sollte jeder FA im Innenangriff ein Messer oder eine Schere zur Selbstrettung mitführen. Unter www.feuerwehrmann.de (Nützliches) findet man einen Messertest von Guido Lobermann und Ralf Freyer.
Rettungsmesser sind keine Waffen
Wiesbaden (HE) - Mit Inkrafttreten des neuen Waffengesetzes am 1. April 2003 waren auch Rettungsmesser unter bestimmten Voraussetzungen verboten. Das Bundeskriminalamt hat die Rettungsmesser und "Rescue Tools" allerdings neu eingestuft.
Nach einem Feststellungsbescheid vom 28. August 2003 werden Rettungsmesser in Form eines Springmesser mit seitlich herausspringender Klinge, die länger als 8,5 cm ist sowie Fallmesser als Werkzeuge eingestuft. Allerdings nur, wenn ihre Klinge
- einen nahezu geraden, durchgehenden Rücken hat
- sich zur Schneide hin verjüngt
- anstelle der Spitze abgerundet und stumpf ist
- im vorderen Teil hinter der abgerundeten Klingenspitze eine hakenförmige Schneide hat
- eine gebogene Schneide hat, deren Länge 60 Prozent der Klingenlänge nicht übersteigt und
- im hinteren Bereich einen wellenförmigen Schliff aufweist.
Diese Werkzeuge dürfen, da sie nicht dem Waffengesetz unterliegen, ohne waffenrechtliche Erlaubnis von jedermann besessen, erworben und geführt werden.
Quelle: Feuerwehrmagazin
Holzkeile
Um Türen aufzukeilen empfiehlt es sich Holzkeile mitzuführen. Sie sind einfach und günstig herzustellen. Transportiert werden können Sie am Helm (Gummiband/Visier) oder in Taschen (z. B. am PA). Um den Keil am Visier noch
besser fixieren zu können hat die FF Tauberbischofsheim ihre Keile mit einer Nut versehen.
Das Aufkeilen von Türen muss jedoch überlegt durchgeführt werden, der Rauchschaden darf nicht unnütz in die Höhe getrieben werden. Ebenso dürfen Schleusen, z. B. in BIO-Laboratorien, nicht außer Gefecht gesetzt werden.