März 2023 - Innenangriff - Flaschenventil unbeabsichtigt geschlossen
(bl) Oldenburg (Niedersachsen). Im März ereignete sich ein kritischer Zwischenfall bei einer Brandbekämpfung mit Innenangriff im Zusammenhang mit einem Atemschutzgerät. Beim Brandobjekt handelte es sich um einen zweigeschossigen Anbau an eine Doppelhaushälfte (Bausubstanz aus den 1950er oder 1960er Jahren). Das Gebäude war von den Versorgungsunternehmen bereits vor längerer Zeit von den Netzen getrennt worden, im Gebäude erschwerte eine große Menge Unrat sowohl das Fortkommen, als auch die Erkundung und das Auffinden der Brandstelle. Während der Rauch sich im gesamten Gebäude verteilte, war das Feuer auf einen kleinen Bereich im Erdgeschoss beschränkt.
Der Trupp befand sich nach einer Erkundung im Obergeschoss auf dem Weg ins Erdgeschoss. Beim Begehen einer Treppe mit erheblicher Sichtbehinderung durch Rauch kam es zu einer Unterbrechung der Luftversorgung, sodass der Atemschutzgeräteträger am unteren Ende der Treppe keine Luft mehr bekam. Über einen zuvor erkundeten alternativen Ausgang gelangte der Trupp ins Freie. Aufgrund der einsetzenden Luftnot und des sehr kurzen Fluchtweges ins Freie (ca. 2 m und Ausgang in Sicht) wurde kein vollständiger Mayday-Spruch gem. 7.6 FwDV 7 vor der Selbstrettung abgesetzt, sondern der Fahrzeugführer unmittelbar nach Erreichen des sicheren Bereiches über den Vorfall informiert.
Obwohl kein Personenschaden entstanden war, wurde das Atemschutzgerät (bestehend aus Dräger PSS 7000, Lungenautomat PSS LA, Dräger CFK-Flasche mit Textilüberzug und Dreieckshandrad am Flaschenventil) umgehend in die Atemschutzwerkstatt gebracht und von zwei Atemschutzgerätewarten auf Mängel untersucht. Dabei wurden keine Anhaltspunkte gefunden, die auf ein technisches Versagen hindeuten. Das Gerät hat allen Anforderungen an Atemschutzgeräte für die Verwendung im Feuerwehreinsatz genügt und war gemäß einschlägiger Regelwerke geprüft. Am Gerät selbst wurden bei der Untersuchung nach dem Unfall frische Schleifspuren festgestellt, die sehr wahrscheinlich durch Kontakt mit den Wänden des Brandobjektes entstanden sind.
Die Befragung des Trägers ergab, dass das Ventil beim Verlassen des Gefahrenbereichs geschlossen war. Als wahrscheinliche Ursache für die Unterbrechung der Luftversorgung gilt daher, dass es beim Hinabsteigen der Treppe zu einem Kontakt zwischen Ventilrad und Wand gekommen ist, wobei sich das Ventil geschlossen hat. Unklar ist, ob das Ventil vor dem Betreten des Gefahrenbereichs vollständig geöffnet war. Auch Eisbildung im Bereich des Ventils mit einhergehender Querschnittsverengung wäre denkbar.
Quelle: Feuerwehr Oldenburg