Feuerwehr-Dienstvorschrift 7 - Atemschutz
Anfang 2002 wurde auf der Homepage der staatlichen Feuerwehrschule Regensburg der Entwurf der FwDV 7 von der zuständigen Projektgruppe zur Diskussion gestellt. Gegenüber der alten Fassung werden Atemschutzüberwachung, Notfallmeldung und Notfalltraining deutlicher herausgestellt.
Der Entwurf der FwDV 7 wurde im Frühjahr 2002 dem AFKzV zur Genehmigung vorgelegt. Der Ausschuss Feuerwehrangelegenheiten, Katastrophenschutz und zivile Verteidigung (AFKzV) hat auf der 9. Sitzung am 18./19.09.2002 in Bodenheim den Entwurf der FwDV 7 "Atemschutz" genehmigt und den Ländern zur Einführung empfohlen.
Auf der Homepage des IdF NRW können Sie die FwDV 7 im PDF-Format herunterladen.
Folgende Inhalte möchte ich Ihnen direkt an dieser Stelle vorstellen:
- Atemschutzüberwachung ist bei jeder Übung und bei jedem Einsatz Pflicht.
- Jeder Trupp muss über ein Handsprechfunkgerät verfügen.
- Unfälle und Beinaheunfälle müssen dem Leiter der Feuerwehr gemeldet werden
- Atemanschluss und Atemschutzgerät eines Verunfallten müssen unverändert sichergestellt werden (Flaschendruck notieren, Ventilstellung markieren)
- Notsignalgeber werden empfohlen
- Für Notfallmeldungen wird das Kennwort "MAYDAY" eingeführt.
Interessant ist auch die Zusammenfassung der Stellungnahmen FwDV 7 die ebenfalls auf der Homepage der Staatl. Feuerwehrschule Regensburg bereitgestellt wird.
Unter dem Titel "FwDV7 Version 2002" lief im Atemschutzforum eine Diskussion. U. a. wird über den Hilferuf "mayday" für Atemschutznotfälle diskutiert.
FwDV 7 in den Bundesländern
Da die Regelung der Feuerwehr in Deutschland den Bundesländern obliegt haben diese die FwDV 7 voneinander unabhängig eingeführt. Die nachfolgende Tabelle soll einen Überblick über den Stand der Einführung geben. Sie ist leider noch unvollständig, Ergänzungen bitte an Rolf Eike Beer
| Bundesland | Eingeführt am | Erlass |
|---|---|---|
| Baden-Württemberg | 29.10.2002 06.09.2004 |
zur Anwendung Empfohlen Az.: 5-1510.0/6 [s. u.] |
| Bayern | 11.02.2003 | Az. ID2-2212.07-6 (AllMBl Nr. 3/2003, S. 60 f) |
| Berlin | 2002 | [s. u.] |
| Brandenburg | 21.10.2002 | [s. u.] Liste der LSTE |
| Bremen | 16.06.2003 | [s. u.] |
| Hamburg | 13.06.2003 | [s. u.] |
| Hessen | 01.05.2006 | StAnz. 15/2006 S. 855 |
| Mecklenburg-Vorpommern | 03.02.2003 | [s. u.] |
| Niedersachsen | 06.12.2003 | 52-13221/7 - VORIS 21090 |
| Nordrhein-Westfalen | 07.11.2002 | 37- 4.385-1.7/1.8 (MBl. NRW 2002 S. 1235) |
| Rheinland-Pfalz | 05.11.2002 | [s. u.] |
| Saarland | ja | [s. u.] |
| Sachsen | 16.01.2006 | [s. u.] |
| Sachsen-Anhalt | 19.05.2003 | [s. u.] |
| Schleswig-Holstein | 01.07.2003 | IV 333 - 166.431.9 |
| Thüringen | 01.12.2002 | [s. u.] |
Einige Angaben wurde einer Liste der SFS Regensburg entnommen.