Unfälle in
Deutschland im Jahr 2004
(26 verletzte FA)
Hinweis: in der Statistik sind auch Unfälle enthalten die bisher nicht veröffentlicht wurden. Daher kann es vorkommen, dass die Gesamtzahl der betroffenen FA die Summe der in den Berichten erwähnten übersteigt.
(bl) Leer (Niedersachsen). Durch Kurzschluss kam es in einem Bürogebäude (Baujahr 1998) zu einem Brand im Empfangsbereich im Treppenhaus. Mehrere brennende Elektrogeräte und der Empfangstresen sorgten für eine vollständige Verqualmung des gesamten Gebäudes, da alle Zwischentüren aufgestellt waren. Das Gebäude verfügt weder über eine Brandmeldeanlage, noch über Feuerwehrpläne. Eine im Treppenhaus installierte Rauch- und Wärmeabzugsanlage hat nicht funktioniert. Bedingt durch die Lage in einem Gewerbegebiet und die Zeit des Brandausbruchs (Neujahr-Mittagszeit) wurde der Brand erst sehr spät durch einen Passanten entdeckt.
Ein Trupp erreichte über die DLK 23/12 einen Balkon im 2.OG. Am Balkon befanden sich acht große Terrassentüren. Zu diesem Zeitpunkt war nicht bekannt, dass sich der Brandherd im Erdgeschoß befand. Ein Blick ins Gebäudeinnere war nicht möglich, da die Scheiben durch Ruß geschwärzt waren. Durch Hitzeeinwirkung begannen die Scheiben von Innen zu platzen. Die zweite Flügeltür ließ sich von Hand aufdrücken. Große Mengen Rauch quollen sofort aus der Öffnung. Der Trupp wollte kriechend in das Gebäude vorgehen um die Lage weiter zu erkunden. Nach ca. 20cm griff der Truppführer ins Leere und stürzte im Treppenhaus ca. 3m tief ab. Durch den Sturz zog er sich einen stabilen Bruch des 2. Lendenwirbels zu. Erst nach 10 Wochen war die Genesung soweit fortgeschritten, dass die Arbeit wieder aufgenommen werden konnte.
Später stellte sich heraus, dass es sich bei der Flügeltür um einen Teil der RWA handelte. Diese hätte sich selbsttätig öffnen sollen, war 1998 aber falsch installiert worden. Außen befand sich weder eine Kennzeichnung, noch ein Schutzgeländer. Innen war das offene Treppenhaus hinter dem Fenster.
Konsequenzen
Die Feuerwehr fordert als Folge des Unfalls von der Stadtverwaltung, alle Atemschutzgeräte mit Notsignalgebern auszurüsten. Die bisherige truppweise Ausrüstung hatte zur Folge, dass der verunfallte Truppführer keinen Notsignalgeber hatte.
Quelle: FF Leer
Unfallanalyse durch Atemschutzunfaelle.de
(bl) Atemschutzunfaelle.de führt auf Wunsch grobe Fernunfallanalysen durch, Hintergründe und nähere Informationen finden sie in der Rubrik Unfallanalyse . Nachdem wir im September 2004 eine Analyse für den o. g. Unfall durchführten, konnten im April 2006 Auszüge veröffentlicht werden:
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Aus der Entfernung ist es uns natürlich nicht erlaubt, ein endgültiges Urteil zur Unfallursache auszusprechen. Wir können jedoch, verglichen mit anderen ähnlichen Beinaheunfällen und Unfällen, folgende Aussagen treffen:
Allgemeine Hinweise zum Vorgehen unter Nullsicht: Es hat sich in der Vergangenheit gezeigt, dass die Mitnahme einer „Armverlängerung“ (z. B. Axt) die Suche bei Nullsicht wesentlich verbessert. U. a. konnte in Hamburg ein vorgehender Kollege einen Fahrstuhlschacht rechtzeitig mit einem Axtstil lokalisieren, ein Absturz konnte so verhindert werden. Ergänzend verweisen wir in diesem Zusammenhang auf die sinnvolle Kombination von Schlag- und Brechwerkzeug (z. B. Axt und Halligan). In der Praxis kann z. B. nach der Türöffnung (sofern nötig) das Halligan im Eingangsbereich liegen bleiben, die Axt zur Suche mitgenommen werden und wertvolle Dienste leisten. Alternativ zur Vorgehensweise mit „Armverlängerung“ kann ein Seitenkriechgang angewendet werden. Hierzu wird ein Bein vorgestreckt, der Schwerpunkt liegt daher weit hinten. Im Vierfüßlerstand liegt der Schwerpunkt vorne und ein Absturz kann nur schwer bzw. gar nicht verhindert werden.
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Anpassung der Ausrüstung: Ihr Unfall hat einmal mehr gezeigt, dass Notsignalgeber, Lampe und Sprechfunkgerät für jedes Truppmitglied mehr als sinnvoll sind. Ein abgestürztes oder verschüttetes Opfer kann sich unter Umständen nicht bemerkbar machen bzw. der unversehrte Kollege kann keinen Notruf absetzen. Jeder Truppführer muss im Atemschutzeinsatz (Innenangriff etc.) ein Sprechfunkgerät haben, diese Forderung ist lt. FwDV7, Pkt. 7.2 absolute Pflicht. Zudem sollte jeder Truppmann ein zweites Sprechfunkgerät mitführen. Dieses kann auch ausgeschaltet in der Jackentasche bleiben (V. a. Funkdisziplin, Rückkopplung…). Bei einem Notfall oder auch bei einem gar nicht so seltenen Gerätedefekt (Akkufehler, Kanalverstellung…) kann dieses Gerät eingesetzt werden. Die Ausstattung jeder unter Atemschutz eingesetzten Einsatzkraft mit einem Notsignalgeber ist in der aktuell gültigen FwDV7 (Pkt. 7.5) empfohlen. Eine truppweise Ausstattung ist demnach nur als Übergangslösung anzusehen. Die Forderung nach Notsignalgebern ist leider nur eine Empfehlung und noch keine zwingende Forderung, da die technische Ausstattung kurzfristig nicht bundesweit umsetzbar ist. Wir gehen davon aus, dass in der nächsten Fassung der FwDV7 auch diese Forderung zur Pflicht wird.
(bl) Winterfeld, Altmarkkreis Salzwedel (Sachsen-Anhalt). Mit Brandverletzungen zweiten und dritten Grades sind zwei Feuerwehrmänner (40 und 37 Jahre) in eine Hamburger Spezialklinik gebracht worden. Hände, Arme und das Gesicht wurden schwerbrandverletzt, bis zu 60% der Körperoberfläche.
Bei Eintreffen der Feuerwehr handelte es sich um einen Schwelbrand in einer Scheune, dichter Rauch hang unter der Decke. Der erste Trupp ging unter Atemschutz und mit Schlauchleitung vor. Eine Rauchdurchzündung entzündete auch die beiden Atemschutzgeräteträger.
Leider trug der vorgehende Trupp nur einlagige Schutzkleidung die nach der Wende 1989 angeschafft wurde. "Die kann bis zu ihrem Verschleiß im Einsatz weiter getragen werden
", heißt es in einem Erlass des Innenministeriums Sachsen-Anhalts vom 16. Januar 1997. Nach und nach soll sie aber durch die moderne und vor allem sichere HuPF-Bekleidung ersetzt werden. "Mit der neuen Schutzbekleidung wären die Verletzungen sicherlich nicht so schlimm gewesen
", meinte nicht nur Salzwedels Katastrophenschutz-Chef. "Die Anschaffung neuer Schutzbekleidung war in Winterfeld schon beantragt, die Haushaltslage ließ es aber wohl nicht zu
", schilderte der Wehrleiter. Jetzt hoffen die Feuerwehrleute auf ein Umdenken...
Weitere Informationen finden Sie auch in einem Bericht der Feuerwehr Kattien.
Quelle: Volksstimme.de, Holger Thiel
Kommentar von Dr.-Ing. Ladewig, Landesbranddirektor Sachsen-Anhalt (gekürzt)
In den vergangen Tagen ist das Thema "Ausrüstung der Feuerwehr" mehrfach Gegenstand der Berichterstattung und von Leserbriefen in der Presse gewesen. Bei allem Verständnis für die emotionalen Reaktionen nach den bedauerlichen Ereignissen im Zusammenhang mit dem Brand in Winterfeld, enthalten aber die abgedruckten Lesermeinungen wiederholt missverständliche und sachlich unzutreffende Aussagen, die meiner Ansicht nach einer Richtigstellung bedürfen.
Der Brandschutz ist eine kommunale Aufgabe des eigenen Wirkungskreises. Das heißt, dass die Gemeinden für die Organisation und die Finanzierung des Brandschutzes in ihrem Territorium zuständig sind. (so genannte Pflichtaufgabe der Gemeinde).
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Die beim Land verbleibenden 30% der Einnahmen aus der Feuerschutzsteuer werden aufgewendet um den Betrieb der Brandschutz- und Katastrophenschutzschule Heyrothsberge zu finanzieren. Auch dieses Geld kommt damit letztlich den Kommunen zugute, denn in Heyrohsberge werden die freiwilligen Feuerwehrleute der Kommunen aus- und fortgebildet - ohne dass den Gemeinden daraus Kosten entstehen.
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Neue Übungsräume und ein Brandsimulationshaus ermöglichen eine realitätsnahe und praxistaugliche Ausbildung auf dem modernsten Stand.
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Letztlich liegt es in der Verantwortung der Kommune, welche Prioritäten sie im Brandschutz setzen und wofür sie die bereitgestellten Mittel ausgeben. Sicher ist es richtig dass neue Fahrzeuge und Geräte angeschafft sowie Gerätehäuser modernisiert werden müssen. Aber die Ausstattung der Kameradinnen und Kameraden mit moderner Schutzausrüstung hat hier eindeutig höhere Priorität, da die Gemeinden als Träger der Feuerwehren entsprechend der Unfallverhütungsvorschriften auch für den Schutz ihrer Feuerwehrangehörigen die Verantwortung tragen.
Seit mittlerweile sieben Jahren ist die neue Schutzbekleidung vorgeschrieben - mit einer auf Bitten der Gemeinden versehenen Übergangsregelung, die das Auftragen der vorherigen bundeseinheitlichen Schutzbekleidung zulässt. Bereits 1997 hatte aber das Innenministerium den Gemeinden empfohlen, die Kameradinnen und Kameraden truppweise mit neuer Schutzkleidung auszustatten, um die anfallenden Kosten zu staffeln und die finanzielle Belastung auf mehrere Jahre zu verteilen.
Nur zum Vergleich: Die Kosten für die Anschaffung eines Tragkraftspritzenfahrzeuges betragen im Durchschnitt ca. 55.000 €, von denen die Gemeinde im Fall der Förderung ca. zwei Drittel selbst zu tragen hat. Die Ausstattung von jeweils zwei Einsatzkräften mit moderner Schutzkleidung kostet ca. 1.500 €.
Daher ist aus meiner Sicht die Frage erlaubt, warum es den Gemeinden in den letzen sieben Jahren nicht möglich gewesen sein soll, mit den zur Verfügung stehenden Mitteln zumindest für die Feuerwehrleute, die den so genannten Innenangriff durchführen - also direkt ins Feuer hineingehen -, mindestens mittelfristig entsprechende Schutzbekleidung zu beschaffen. Die Verantwortung dafür liegt bei den Bürgermeistern und Gemeinderäten. Diese Verantwortung auch wahrzunehmen - insbesondere im Interesse des Schutzes der Kameradinnen und Kameraden, die ehrenamtlich eine Pflichtaufgabe der Gemeinde erfüllen, - ist wichtiger denn je.
Quelle: Fachzeitschrift - Feuerwehren in Sachsen-Anhalt, Ausgabe März 2004, Seiten 6-7
Berlin. Bei Eintreffen wurde ein Vollbrand in einer Wohnung im 1.OG eines 5-geschossigen Wohngebäudes festgestellt. Während die Bewohner in Sicherheit gebracht wurden, breitete sich der Brand schlagartig von der Wohnung in den Treppenraum aus. Dabei wurden die beiden Kameraden der Freiwilligen Feuerwehr vom Feuer eingeschlossen, so dass sie sich nur durch einen Sprung aus dem 4.OG in ein Sprungpolster retten konnten. Dabei erlitt einer der Kameraden Frakturen an Becken und Lendenwirbeln, sowie Verbrennungen an ca. 10 % der Hautoberfläche. Der andere Betroffene erlitt an ca. 30 % der Hautoberfläche Verbrennungen unterschiedlicher Stärke und Tiefe. Beide wurden noch vor Ort von Notärzten versorgt und anschließend in Krankenhäuser gebracht. Gegenwärtig werden beide im Brandverletztenzentrum des UKB Marzahn behandelt. Ihr Zustand ist nach Auskunft des UKB stabil. Sie sind ansprechbar. Der Heilungsprozess wird jedoch aufwändig und langwierig sein.
Im Verlauf des Einsatzes wurden fünf Bewohner über Drehleitern gerettet. Die Brandbekämpfung erfolgte unter Einsatz von 20 Behältergeräten mit 4 C-Rohren. Ein Ausbreiten des Brandes auf das gesamte Gebäude konnte verhindert werden.
Presseartikel der Berliner Feuerwehr
Quelle: Berliner Feuerwehr - Stab 31 (Öffentlichkeitsarbeit)
Die Medienberichte der Berliner Morgenpost finden Sie unter http://morgenpost.berlin1.de/archiv2004/040404/berlin/story670258.html
Konsequenzen
Stand: 11. Februar 2006
(dk) Aufgrund der Ereignisse des Einsatzes Tiergarten/Beusselstraße wurde der Grundsatzbereich Brandbekämpfung und Technische Hilfeleistung (GS BT) der Berliner Feuerwehr beauftragt die damals gegenwärtig gültigen Einsatztaktiken der Berliner Feuerwehr auf Schwachstellen zu überprüfen und mit denen anderer ausgewählter Berufsfeuerwehren zu vergleichen. Hierzu sind neben den gültigen Geschäftsanweisungen auch die Ausbildungskonzepte der Serviceeinheit Aus- und Fortbildung (SE AF) analysiert worden.
Als Schwachstellen sind folgende Punkte in diesem Einsatz erkannt und durch die beschriebenen Maßnahmen ausgeräumt worden.
- Keine konsequente Einhaltung des Staffelprinzips gemäß der Geschäftsanweisung "Zusammenarbeit und Führung von taktischen Einheiten bei der Berliner Feuerwehr". Hierzu wurde eine Arbeitsgruppe eingerichtet, die Standard-Einsatz-Regeln (SER) für die Berliner Feuerwehr erarbeitet, um diese dann nach erfolgtem Probebetrieb als Geschäftsanweisungen (Sommer 2006) einzuführen. Derzeitig sind 23 SER im Probebetrieb, die durch umfangreiche Schulungen allen Mitarbeitern erläutert wurden. Bei den SER der Brandbekämpfung sei hier besonders zu erwähnen, dass darin eine Brandbekämpfung grundsätzlich parallel zu einer evtl. Menschenrettung eingeleitet wird und nicht mehr anschließend. Ziel dieser taktischen Maßnahme ist es, den Gefahrenschwerpunkt auf das vorgefundene Ausmaß zu begrenzen, sodass eine evtl. Menschenrettung geordnet ablaufen kann und nicht eskaliert.
- Alle Einsatzkräfte sind über die richtige taktische Vorgehensweise beim Einsatz mit Drucklüftern anhand einer Ausbildungsunterlage über Drucklüfter zu schulen. Dabei sollten auch Erläuterungen zur richtigen taktischen Vorgehensweise bei Menschenrettung und Brandbekämpfung erfolgen. Mit der Überdruckbelüftung wird erst dann begonnen, wenn der Brandherd genau lokalisiert ist, die Brandbekämpfung eingeleitet und eine geeignete Abluftöffnung sowie eine komplette Überwachung des überdruckbelüfteten Raumes besteht. Dieses wurde im Rahmen von Fortbildungen, an denen jeder Mitarbeiter der Berliner Feuerwehr einmal jährlich teilnehmen muss, umgesetzt.
- Strikte Einhaltung der FwDV 7, die im Oktober 2004 als Geschäftsanweisung einschließlich Berliner Besonderheiten eingeführt wurde. Hierzu gehört u.a. ein dreitägiges Atemschutznotfalltraining für alle Atemschutzträger unter Anleitung speziell dafür ausgebildeter Atemschutznotfalltrainer, sowie eine jährlich zu wiederholende Atemschutznotfallübung zusätzlich zu der Belastungsübung in der Atemschutzstrecke. Führungskräfte bekommen eine auf sie zugeschnittene Fortbildung, in der die Einsatzführung bei einem Einsatz mit Atemschutznotfall besonders geschult wird. Außerdem wurden alle Drehleitern der Berliner Feuerwehr mit einem Atemschutznotfallset ausgerüstet, sodass bei dem Einsatzstichwort "Feuer" gewährleistet ist, dass der geforderte Sicherheitstrupp immer über die nötigen Geräte verfügt, die bei einem plötzlich auftretenden Atemschutznotfall erforderlich sind.
- Erstellung von Ausbildungsunterlagen für die Mappe Ausbildung zu den Themen Einsatztaktik bei der Menschenrettung und Brandbekämpfung, die für alle Mitarbeiter jederzeit im Bürokommunikationsnetz schriftlich nachlesbar sind.
- Ergänzung des Handbuchs Einsatzdienst, um die aktualisierte Ausbildungsunterlage über Drucklüfter.
- Überarbeitung der Geschäftsanweisung "Fernmeldebetriebsdienst der Berliner Feuerwehr", um Probleme an Einsatzstellen mit regem Funkverkehr speziell im 2m-Band abzustellen.
Quelle: Christian Ramm, Berliner Feuerwehr
Grundsatz und Steuerung
Bereich Brandbekämpfung/ techn. Hilfeleistung
GS BT 11
Raesfeld, Kreis Borken (NRW). Brand eines alten Mehrfamilienhauses. Das Gebäude war zu großen Teilen mit Holz verkleidet, bei Eintreffen der Feuerwehr brannte der hölzerne Treppenaufgang. Nach ca. 60 Min. war das Feuer im Erdgeschoss so gut wie aus. Wenig später vernahmen die beiden Trupps im Innenangriff ein verdächtig anschwellendes Knistern und Rauschen im Haus. Plötzlich kam es zu einer Rauchdurchzündung, eine Stichflamme schlug durch das Gebäude, Ziegel prasselten vom Dach. Rauchgase mussten sich in den Holzdecken und hinter Wandverkleidungen unbemerkt über die Etagen bis zum Dachboden ausgebreitet haben. Fluchtartig zogen sich die Trupps zurück. Der Trupp im Parterre erreichte ohne Probleme die Haustür. Der Trupp im 1. OG sprang förmlich aus dem Fenster auf die Steckleiter (darüber ging der Trupp auch vor) und stieg schnell ab. Die Einsatzkräfte erlitten Schürfwunden und leichte Verbrennungen am Arm (zwischen Handschuh und Jacke). Ein Feuerwehrmann zog sich eine Rauchvergiftung zu.
Quelle: Feuerwehr 7-8/04, Seite 30-31, www.ub-feuerwehr.de
Bildquelle: Guido Bludau, freier Fotograf
Herrstein (RLP). Gebäudebrand. Beim Eintreffen an der Einsatzstelle war bereits die Fensterscheibe zum Brandraum zerstört, Flammen schlugen aus dem Fenster. Mit Schnellangriffsverteiler und C-Längen ist ein Trupp durch die offene Haustür im rauchfreien EG vorgegangen. Übers Treppenhaus ging der Trupp bis ins 1. OG vor. Dort war die oberste Rauchsicht tiefschwarz, alle Metallteile im Raum glühten. Mit Sprühstößen wurde die Rauchschicht gekühlt (Der Angriffstrupp war in Rauchgaskühlung in einer RDA trainiert). Der Trupp konnte absolut keinen Brandherd bzw. keinen Feuerschein erkennen, die Hitze war jedoch enorm. Unter Rauchgaskühlung ging der Trupp weiter vor. Parallel dazu wurde eine Steckleiter zur Rettungswegsicherung angeleitert. Ein zweiter Trupp stieg über eine Leiter in das 1. OG ein und versuchte ebenfalls den Brandherd zu lokalisieren. Durch einen aufgeheizten Heizkörper brannte ein C-Schlauch durch und verursachte am Oberschenkel eine Brandblase (Einstieg via Reitersitz). Die Sicht war anfangs sehr schlecht, erst nach einiger Zeit wurde der Rauch heller, die Hitze war jedoch immer noch enorm. Aufgrund des Flaschendrucks trat der erste Trupp den Rückzug an, machte eine Pause und trank Wasser.
Plötzlich drohte das Feuer, von einem nicht zugänglichen Hohlraum zwischen 1. OG und Dachgeschoß, auf den Dachstuhl überzugreifen. Aufgrund von Personalproblemen (viele junge Kameraden ohne Erfahrung) ging der Trupp nach einer fünfminütigen Pause ein zweites mal vor. Nach ca. 10-15 Minuten musste der Trupp den Einsatz abbrechen. Beide Truppmitglieder waren völlig erschöpft und wurden vom Rettungsdienst betreut (Monitoring und Infusionstherapie).
Negativ:
- Fehlende Ruhepausen durch Personalmangel (AAO)
- Zu wenig Flüssigkeit aufgenommen
- Voller Magen (Mittagszeit)
Positiv:
- schneller Rettungsdiensteinsatz
- Einsatz von Hohlstrahlrohren (Rauchgaskühlung, geringer Wasserschaden)
- Rettungswegsicherung über tragbare Leiter
- alle vorgehenden Atemschutzgeräteträger hatten Heißausbildung
Quelle: www.feuerwehr-herrstein.de
Ansbach (Bayern). Gegen 03.30 Uhr erreichte die Feuerwehr Ansbach die Alarmmeldung „Brand in einer Gaststätte". Nach Vollalarm für die Ansbacher Wehr rückten zwei Löschzüge zum Brandobjekt aus. Bei Eintreffen der Kräfte war aus den noch geschlossenen Fenstern im ersten Obergeschoss deutlicher Feuerschein zu erkennen, Qualm drang aus dem Gebäude. Im Innen- und Außenangriff unter PA über Steck- und Drehleiter erfolgte die erste Phase der Brandbekämpfung.
Unmittelbar nach dem Eindringen des ersten Trupps zündete das brennende Geschoss durch. Dabei erlitten fünf Feuerwehrleute Brandverletzungen und mussten ärztlich behandelt werden.
Bei den Verletzungen handelt es sich um Verbrennungen und Verbrühungen der Haut mit Rötung und anschließender Blasenbildung im Bereich von Hals, Ohren, Unterarmen und Kniebereich sowie eine Sturzverletzung. Ein weiterer Feuerwehrmann erlitt eine mechanische Verletzung im Bereich des Unterarmes.
Die Schutzkleidung der FF Ansbach besteht aus Hupf Einsatzkleidung "Flammgard" sowie die dementsprechenden Handschuhe. Ebenfalls wurde von allen Geräteträgern eine Flammschutzhaube getragen.
Quelle: www.feuerwehr-ansbach.de, Walter Hessenauer, SBI Stadt Ansbach
Landshut (Bayern). Ein Großbrand vernichtete eine Motorradhandlung in der Landshuter Innenstadt. Um 18.17 Uhr gingen bei der Einsatzzentrale der Polizeidirektion Landshut die ersten Notrufe ein, dass eine Halle einer Motorradhandlung brenne. 120 Feuerwehrmänner der Landshuter Feuerwehr waren bei der Brandbekämpfung eingesetzt. Das Bayerische Rote Kreuz hatte mehrere Notärzte und Rettungsfahrzeuge vor Ort. Kurz nach 19.00 Uhr stürzte ein Teil eines Hallendaches ein. Dabei wurden zwei Feuerwehrmänner leicht verletzt. Das Feuer konnte um 20.30 Uhr unter Kontrolle gebracht werden.
Quelle: www.polizei.bayern.de Polizeidirektion Landshut
Hamburg. Ein 43-jähriger freiwilliger Feuerwehrmann ist während eines Einsatzes in Hamburg-Sinstorf zusammengebrochen. Der Mann musste vor Ort reanimiert und mit einem Defibrillator geschockt werden. Am Abend war sein Zustand wieder stabil. Kräfte von Berufs- und freiwilliger Feuerwehr waren zu einem Kellerbrand in einem leerstehenden Gebäude gerufen worden. Die Flammen in einer Werkstatt waren jedoch mangels Sauerstoff von selbst wieder erloschen. Während die Geräte wieder zurück genommen wurden, sackte der 43-Jährige aus unbekannter Ursache plötzlich vor dem Gebäude zusammen. Kameraden leiteten sofort Wiederbelebungsmaßnahmen ein. Mit einem Notarztwagen wurde der Patient in ein Krankenhaus eingeliefert.
Da hat es sich gezeigt, wie sinnvoll es ist, dass unsere Löschfahrzeuge mit Defis ausgestattet und alle Berufsfeuerwehrleute als Rettungssanitäter oder -assistenten ausgebildet sind"
, sagt Gerd Bramfeld von der Hamburger Feuerwehr.
Quelle: Feuerwehrmagazin
Hinweis: Besuchen Sie bitte auch die Rubrik Ausbildung - Erste Hilfe in der Feuerwehr!
Wesseling (NRW). Beim Brand eines vierstöckigen Wohnhauses erlitten elf Menschen leichte Verletzungen. Als die Feuerwehr am Einsatzort eintraf, standen die Bäckerei, ein Buchladen und ein leer stehendes Geschäft in Vollbrand. Die Flammen griffen schnell auf die beiden darüber liegenden Stockwerke über. Dort befanden sich Arzt- und Anwaltspraxen sowie Wohnungen.
Ein Feuerwehrmann erlitt eine Rauchvergiftung und musste behandelt werden.
Quelle: Feuerwehrmagazin
Siegen (NRW). In einer Lagerhalle brannten Hartfaserplatten. Beim Eintreffen der ersten Kräfte drang dichter Qualm aus der Lagerhalle. Auf einer Länge von 30 Metern schlugen Flammen aus dem Gebäude. Die Einsatzkräfte versuchten zunächst, das Feuer unter Vornahme von drei C-Rohren sowie einem Wenderohr über eine Drehleiter zu bekämpfen. Um einen Innenangriff zu ermöglichen, öffneten die Kameraden mit einem Trennschleifer das Rolltor. Aufgrund der enormen Hitze und des starken Rauchs in der Halle kamen die Feuerwehrleute nicht bis an die brennenden Platten heran. Deshalb rissen die Einsatzkräfte mit Hilfe der Seilwinde eines Rüstwagens einen Teil der Fassade ein. So war es möglich, die brennenden Hartfaserplatten mit einem Gabelstapler heraus zu transportieren.
Ein Feuerwehrmann erlitt eine Rauchgasvergiftung.
Quelle: Feuerwehrmagazin
In dem brennenden Dachstuhl eines Fachwerkhauses waren Heu, Strohballen und Brennholz gelagert. Mit Hilfe von Leitern versuchten die Feuerwehrangehörigen z. T. unter Atemschutz, das Feuer zu bekämpfen. Um auch die letzten Brandnester zu vernichten, musste die Feuerwehr das glimmende Heu vom Dach herunter ins Freie schaffen und dort ablöschen. Ein Feuerwehrmann musste mit einer Rauchgasvergiftung ins Krankenhaus eingeliefert werden, er hatte 30 Min. ohne Atemschutz, in einem verrauchten Heuboden gestanden und gearbeitet.
Quelle: Anonym
Lörrach (BW). Bei einem Brandeinsatz (Wohnungsbrand mit Flammenüberschlag durch Dachgaube auf Dachstuhl) zog sich ein Angehöriger der Freiwilligen Feuerwehr Rötungen (keine Verbrühungen) am Hals und im Bereich der Atemschutzmasken-Dichtlinie zu. Der Vorfall lässt sich nur dadurch erklären, dass durch Arbeiten und Bewegungen unter Atemschutz die Flammschutzhaube (Tesimax, Nomex III) verrutschte und Teile von Hals und Gesicht freigelegt wurden. Der Feuerwehrangehörige bemerkte dies erst nach Einsatzende. Die o. g. Flammschutzhauben, welche noch keinen verlängerten Schal haben, wurden vor etwa 8 Jahren beschafft. Zwischenzeitlich wurde begonnen, auf Flammschutzhauben, Nomex III/Kevlar, Delta C mit verlängertem Halsschutz umzustellen.
Quelle: Karl-Heinz Maenner, Leiter der Feuerwehr Lörrach
Wallenhorst (Nds.). Unter dem Stichwort "Gebäudebrand" wurden die Feuerwehren Wallenhorst und Rulle zu einem Wohnhaus im Wallenhorster Ortsteil Lechtingen alarmiert. Auf der Anfahrt hatte sich der Angriffstrupp der FF Wallenhorst mit Atemschutzgeräten ausgerüstet, um an der Einsatzstelle sofort mit dem Innenangriff zu beginnen. Der Angriffstrupp ging mit Strahlrohr, in das völlig verrauchte erste Obergeschoss, durch das Treppenhaus vor. Beim vorsichtigen Öffnen der Etagentür, fiel dem Feuerwehrmann ein Gegenstand (Rigipsplatte oder Dachpfanne) an den Helm und an die Atemschutzmaske. Die Maske hatte sich hierbei verschoben, so dass der Feuerwehrmann mehrfach Rauch einatmete. Er konnte selbst das Gebäude verlassen und wurde anschließend dem Rettungsdienst übergeben. Der Rettungswagen fuhr den Feuerwehrmann ins Krankenhaus auf die Intensivstation. Nach zwei Tagen konnte der Feuerwehrkamerad das Krankenhaus verlassen. Am nächsten Morgen musste er erneut zu weiteren Untersuchungen ins Krankenhaus fahren.
Erkenntnisse aus Sicht des Einsatzleiters
Aus meiner Sicht kann sich so ein
Zwischenfall bei jedem Einsatz wiederholen. Bei Feuerwehren die mit
Überdrucktechnik arbeiten wäre diesem Feuerwehrmann das gleiche passiert, aber
er hätte wahrscheinlich nicht ins Krankenhaus müssen! Sollte die Atemschutzmaske
im Einsatz verrutschen ist immer ein Überdruck in der Maske vorhanden, wodurch
die Atemluft nachströmt und keine Atemgifte in das Maskeninnere gelangen. Bei
der Feuerwehr in Wallenhorst gibt es immer noch Normaldruck- Atemschutzgeräte.
Um das Risiko für den Feuerwehrmann zu minimieren, der unter Nullsicht unter
Atemschutz arbeitet, wird die Feuerwehr Wallenhorst auf Überdruckgeräte
umstellen."
Quelle: Martin Lange (Einsatzleiter, FF Wallenhorst)
Sinsheim (BW). In einer Lagerhalle brach ein Feuer aus. 150 Kräfte waren im Einsatz. Rund die Hälfte aller Feuerwehrleute war mit Atemschutz ausgerüstet. Trotzdem musste der Rettungsdienst einen Feuerwehrmann mit einer Rauchvergiftung ins Krankenhaus bringen.
Quelle: Feuerwehrmagazin
Hannover-Kaltenweide (Nds.). Als erste Kräfte eintrafen, stand eine Mehrzweck-Lagerhalle mit
Aluminium bereits zum Teil in Vollbrand. Extreme Hitzeentwicklung und schwierige Löschmöglichkeiten durch Reaktion von brennendem Aluminium auf Wasser erschwerten die Arbeiten der Feuerwehr. Im Verlauf des Brandes kam es plötzlich zu einer heftigen Verpuffung, bei der mindestens zwei Feuerwehrleute zu Boden geschleudert und offenbar verletzt wurden. Die Feuerwehr löste Großalarm für weitere Löschkräfte und eine SEG aus. Das THW wurde alarmiert, um große Mengen Quarzsand heranzuschaffen. Eine angrenzende Lagerhalle mit Parafin wurde gekühlt.
Quelle: www.nonstopnews.de (gs)